Ich bin
- seit 1972 staatlich anerkannte Erdenbürgerin.
- seit 1992 examinierte Krankenschwester.
- seit 2004 staatlich anerkannte Physiotherapeutin.
- seit 2010 staatlich geprüfte Fachkraft der Blinden- und Sehbehindertenrehabilitation.
- von 2010 bis 2020 angestellte Rehabilitationslehrerin für O&M und LPF im externen Schulungsbereich an der Blindenstudienanstalt Marburg.
- seit 2017 zertifizierte Image- und Outfitberaterin.
Wenn Sie interesse an einer Schulung oder eine Frage haben, bin ich für Sie per Mail oder telefonisch erreichbar.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Hygienemaßnahmen in Bezug auf COVID-19 haben Sie ergriffen?
Ich freue mich, Sie auch in dieser schwierigen, durch das Corona-Virus geprägten
Zeit unterrichten zu können. Hierfür sind in Absprache mit Ihnen jedoch
besondere Hygienemaßnahmen notwendig. Falls Sie sich für einen Unterricht
entschieden haben, müssen Sie mir zunächst ein Selbstauskunft-Formular
unterschreiben, in dem Sie bescheinigen, dass Sie symptomfrei sind und in den
letzten 14 Tagen keinen direkten Kontakt mit Corona-Infizierten oder Personen,
die aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, hatten. Sollten vor oder während
der Schulung Corona-spezifische Symptome auftreten, ist eine sofortige
Benachrichtigung Ihrerseits erforderlich.
Sie und ich tragen einen Mund-Nasen-Schutz, den ich nach Bedarf kostenlos zur
Verfügung stelle. Dies gilt auch für Desinfektionsmittel zum Reinigen der Hände.
Weiterhin werde ich für uns sowohl im Straßenverkehr als auch in Gebäuden auf
den nötigen Abstand von mindestens 1,5m zu anderen Personen achten.
Falls direkter Kontakt mit Ihnen stattfindet (z.B. sehende Begleitung, geführte
Bewegung etc.), werde ich Einweg-Handschuhe tragen.
Alle von mir bereitgestellten Hilfsmittel wie z.B. Langstock, Monokular usw.
werden von mir vor bzw. nach dem Unterricht desinfiziert.
Wer kann Kostenträger für eine Schulung in O&M bzw. LPF sein?
- Krankenkasse
- Sozialhilfeträger
- Agentur für Arbeit
- Berufsgenossenschaft (BG)
- Deutsche Rentenversicherung (DRV)
- Privatzahler
Was benötige ich zur Beantragung einer Schulung in O&M?
- Zur Beantragung bei der Krankenkasse benötigen Sie das Rezept eines Augenarztes mit folgendem Text:
2x Blindenlangstöcke und Schulung in den Gebrauch
Visus:
Diagnose: - Bei der Übernahme der Kosten durch andere Träger wird kein Rezept benötigt.
Was benötige ich zur Beantragung einer Schulung in LPF?
- Zur Beantragung bei der Krankenkasse benötigen Sie das Rezept eines Augenarztes mit folgendem Text:
Medizinische Basisschulung, sensomotorisch-perzeptive Behandlung für blinde und sehbehinderte Menschen zur Wiedererlangung Lebenspraktischer Fähigkeiten (LPF)
Visus:
Diagnose: - Bei der Übernahme der Kosten durch andere Träger wird kein Rezept benötigt.
Wie viele Stunden beinhaltet eine Schulung in O&M bzw. LPF?
Der Umfang der Schulung wird im Erstgespräch mit Ihnen ermittelt und kann nach individuellem Bedarf zwischen 20 und 50 Unterrichtsstunden betragen. Nach Erfordernis kann eine Folgeschulung in ähnlichem Umfang beantragt werden.
In welchem Zeitraum findet die Schulung statt?
Die Schulung findet in der Regel an zwei Terminen in der Woche zu je 90 Minuten (2 Unterrichtsstunden) statt.
Wie bekomme ich einen Blindenlangstock?
Art und Länge des Blindenlangstockes wird zu Beginn der Schulung von mir individuell ermittelt und anschließend für Sie bereitgestellt.